Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass der Schutz der Käsebezeichnung
"Feta" als Ursprungsbezeichnung rechtmäßig ist.
| Damit darf nach Ablauf einer  Übergangsfrist ab Mitte Oktober 2007 Käse nur noch die Bezeichnung "Feta" tragen, wenn dieser in bestimmten Teilen Griechenlands aus Schafmilch oder einer Mischung von Schaf- und Ziegenmilch hergestellt ist. Die Klagen Deutschlands und Dänemarks gegen den Schutz der Bezeichnung Feta wurden abgewiesen, weil diese nicht nachgewiesen haben, dass Feta eine nicht schutzfähige Gattungsbezeichnung ist.  | 

