Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass der Schutz der Käsebezeichnung
"Feta" als Ursprungsbezeichnung rechtmäßig ist.



Damit darf nach Ablauf einer
Übergangsfrist ab Mitte Oktober 2007 Käse nur noch die Bezeichnung "Feta"
tragen, wenn dieser in bestimmten Teilen Griechenlands aus Schafmilch oder einer
Mischung von Schaf- und Ziegenmilch hergestellt ist. Die Klagen Deutschlands und
Dänemarks gegen den Schutz der Bezeichnung Feta wurden abgewiesen, weil diese
nicht nachgewiesen haben, dass Feta eine nicht schutzfähige Gattungsbezeichnung
ist.