Das höchste EU-Gericht entschied, die Klage in Griechenland sei unzulässig, weil es sich nicht um eine Zivilsache handele. Grundsätzlich sei zwar möglich, dass auch Streitigkeiten zwischen Einzelpersonen und einer Behörde unter das „Brüsseler Abkommen“ fielen. Anders sei dies jedoch, wenn die Behörde „einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse führt“. Wenn der Klage ein „hoheitlicher Akt“ zu Grunde liege, könne das für Zivilsachen geltende Abkommen nicht geltend gemacht werden.
Ein griechisches Gericht hatte die Klagen der Familien aus dem Ort Kalavrita bereits abgewiesen.
In Kalavrita hatten deutsche Soldaten im zweiten Weltkrieg 676 Einwohner erschossen. Deren Nachfahren fordern seit Jahren eine Wiedergutmachung. Das Massaker gilt als eines der schwersten Verbrechen der deutschen Truppen während der Besetzung Griechenlands von 1941 bis 1944.