Wichtige Informationen zur Ausstellung von Reisepässen ab dem 01. November 2007



Zum 01.11.2007 tritt ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen.

Auf Grund technischer Probleme bei der Umsetzung der neuen Vorschriften können weder die Botschaft in Athen noch das Generalkonsulat in Thessaloniki ab dem 01.11.2007 voraussichtlich für mehrere Monate keine Anträge zur Ausstellung von Reisepässen bearbeiten. Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) und Kinderreisepässe sind hiervon nicht betroffen.

Wir raten Ihnen, deshalb

vor dem 15.10.2007

bei der Botschaft in Athen, dem Generalkonsulat in Thessaloniki oder einem deutschen Honorarkonsul in Ihrer Nähe in Griechenland einen neuen Reisepass zu beantragen, falls Ihr jetziger Pass vor Mitte 2008 abläuft.

Wer bei der Botschaft in Athen, dem Generalkonsulat Thessaloniki oder einem der deutschen Honorarkonsuln in Griechenland nach dem 15.10.2007 einen neuen Reisepass beantragt, wird voraussichtlich zunächst nur einen vorläufigen Reisepass (Gültigkeitsdauer maximal 1 Jahr) erhalten können. Dieser vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.

Bitte geben Sie diese Informationen auch an andere Deutsche in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter!

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft in Athen unter der Telefonnummer 210-7285-111 zur Verfügung. Das Generalkonsulat in Thessaloniki ist telefonisch unter der Nummer 2310-25 11 - 20 / - 30 erreichbar. Die Kontaktdaten der deutschen Honorarkonsuln in Chania, Igoumenitsa, Iraklion, Komotini, Korfu, Patras, Rhodos, Samos und Volos sind unter Deutsche Honorarkonsuln in Griechenland abrufbar.