Bei Weißkäse aus anderen EU-Staaten finden sich Bezeichnungen wie Käse in Salzlake gereift oder Schafskäse aus pasteurisierter Schafsmilch in Salzlage gereift auf dem Etikett.
Seit Oktober 2007 darf nur noch Weißkäse aus einer bestimmten Region in Griechenland den Namen Feta tragen. Bisher konnten auch Unternehmen anderer EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland oder Dänemark unter bestimmten Voraussetzungen mit der Bezeichnung werben. Diese Übergangsfrist ist nun abgelaufen, informiert die Verbraucherzentrale Sachsen.
Bereits im Jahr 2002 war Feta als geschützte Ursprungsbezeichnung für Weißkäse in Salzlake aus Griechenland eingetragen worden. Denn der Name wird mit der Tradition des Landes und nicht mit einer bestimmten Käsegattung in Verbindung gebracht, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2005.
Der Käse wird nach einer überlieferten Methode aus Schaf- oder Ziegenmilch hergestellt. Die traditionelle Wandertierhaltung ist auf wenige Regionen Griechenlands beschränkt. Im Laufe der Zeit sind genügsame Rassen entstanden, die sich optimal an das Klima und die karge Vegetation angepasst haben. Das besondere Futter verleiht dem Käse den typischen Geruch und Geschmack.
Auch in Deutschland, Dänemark und Frankreich wird der Weißkäse seit langem hergestellt. Auf dem Etikett finden Verbraucher nun Bezeichnungen wie „Käse in Salzlake gereift“ oder „Schafskäse aus pasteurisierter Schafsmilch in Salzlake gereift“.
Quelle:
Verbraucherzentrale Sachsen, Pressemeldung vom 4. Oktober 2007; Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Pressemeldung Nr. 92/05 vom 25. Oktober 2005