Die griechische Regierung wird die ermäßigte Mehrwertsteuer auf Tourismus-, Kultur- und Verkehrsprodukte auch im neuen Jahr beibehalten.
Medienberichten zufolge werden die griechischen Behörden diese Woche einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, der einen Mehrwertsteuersatz von 13 Prozent auf Tourismus-, Kultur- und Verkehrsprodukte über den 1. Januar 2024 hinaus vorsieht.
Die Entscheidung gilt auch für Kaffee und andere Getränke, mit Ausnahme von ausgeschenkten Getränken, auf die bis Juni 2024 eine Mehrwertsteuer von 24 Prozent erhoben wird.
Die endgültige Entscheidung wird nach der Verabschiedung des Haushalts im Parlament am Dienstag bekannt gegeben, so der griechische öffentlich-rechtliche Rundfunk ERT.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt für Fahrkarten für Züge, U-Bahnen und Straßenbahnen, für Stadt- und Überlandbusse, für Flugzeuge und Fähren sowie für den kombinierten Verkehr auf der Straße, in der Luft und auf See. Ein ermäßigter Satz von 13 Prozent gilt für Taxitarife, die um sechs Monate bis Ende Juni 2024 verlängert wurden.
Besteuerung von Pauschalreisen: 13 Prozent auf Unterkunft mit Frühstück oder Halbpension; nur 5 Prozent der gesamten Vollpension und Unterkunft werden mit 24 Prozent besteuert, die restlichen 95 Prozent werden mit 13 Prozent besteuert. Bei Pauschalreisen werden 90 Prozent des Einzelpreises mit einem ermäßigten Satz von 13 Prozent besteuert.
Schließlich werden auch Kinokarten mit dem ermäßigten Satz besteuert.