
Das Europäische Parlament hat aktualisierte EU-Vorschriften für Pauschalreisen verabschiedet, die darauf abzielen, den Verbraucherschutz zu stärken und die Pflichten von Reiseveranstaltern in der gesamten Union zu präzisieren.
Die überarbeitete Richtlinie, die am Donnerstag mit 537 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen wurde, aktualisiert die bestehenden Rechtsvorschriften, um den Erfahrungen Rechnung zu tragen, die während der Covid-19-Pandemie und durch mehrere vielbeachtete Insolvenzen von Reiseveranstaltern gewonnen wurden.
Der neue Rechtsrahmen klärt, was unter einer Pauschalreise zu verstehen ist, legt Regeln für die Verwendung von Gutscheinen fest und erweitert die Rechte von Reisenden, Reisen unter außergewöhnlichen Umständen zu stornieren.
Klarere Definition von Pauschalreisen
Gemäß den aktualisierten Vorschriften stellt die Richtlinie klar, wann Kombinationen von Reisedienstleistungen – wie Flüge, Unterkünfte oder Mietwagen – als Pauschalreise gelten.
Die Einstufung hängt weitgehend davon ab, wie die Leistungen gebucht werden. So gelten beispielsweise Pauschalreisen, die über miteinander verknüpfte Online-Buchungsprozesse zusammengestellt werden, als Pauschalreisen, wenn personenbezogene Daten zwischen den Anbietern übertragen werden und die Verträge über die Leistungen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden.
Reiseveranstalter sind zudem verpflichtet, Kunden klar darüber zu informieren, wenn nach dem ursprünglichen Kauf gebuchte Zusatzleistungen nicht Teil desselben Pauschalangebots sind.

Neue Vorschriften für Reisegutscheine
Die Richtlinie führt zudem klarere Bestimmungen für Reisegutscheine ein, die während der Pandemie, als europaweit Reisen storniert wurden, weit verbreitet waren.
Nach den neuen Vorschriften haben Reisende das Recht, Gutscheine abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu verlangen. Werden Gutscheine akzeptiert, bleiben sie maximal 12 Monate gültig, und nicht genutzte Beträge müssen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückerstattet werden.
Reiseunternehmen wird es zudem untersagt sein, die Art der Reiseleistungen einzuschränken, die mit Gutscheinen erworben werden können.
Stärkere Stornierungsrechte
Urlauber profitieren zudem von erweiterten Rechten, ihre Reisepläne ohne Strafgebühren zu stornieren.
Reisende können eine Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn am Reiseziel oder am Abfahrtsort außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände eintreten oder wenn solche Ereignisse die Reise erheblich beeinträchtigen.
„Im Falle außergewöhnlicher Umstände, die einen Teil ihrer Reise beeinträchtigen, können Reisende mit voller Rückerstattung stornieren“, sagte Alex Agius Saliba, der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Richtlinie.
Offizielle Reiseempfehlungen der Behörden können als Anhaltspunkt dienen, um festzustellen, ob solche Umstände vorliegen.
Schnellere Bearbeitung von Beschwerden und Rückerstattungen

Die aktualisierte Rechtsvorschrift legt zudem klarere Fristen für die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden fest.
Reiseveranstalter sind verpflichtet, Beschwerden innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen und innerhalb von 60 Tagen eine begründete Antwort zu übermitteln.
Außerdem ist ein verstärkter Insolvenzschutz vorgesehen, um Reisende im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters abzusichern.
„Ein solider Insolvenzschutz stellt sicher, dass im Falle einer Insolvenz der finanzielle Verlust nicht auf die Familien abgewälzt wird“, sagte Agius Saliba.
Nächste Schritte
Die Rechtsvorschriften müssen nun vom Rat der Europäischen Union formell verabschiedet werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Die Mitgliedstaaten haben dann 28 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, gefolgt von weiteren sechs Monaten, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten.




