Im Amtsblatt wurde der gemeinsame Ministerialbeschluss (B’ 3409/2026) zum neuen Programm „Tourismus für alle 2026–2027“ veröffentlicht, das eine verbesserte Version des vorherigen Programmzyklus darstellt und darauf abzielt, den Kreis der Begünstigten zu erweitern, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Tourismussaison zu verlängern.

Das Programm wurde vom Ministerium für Tourismus in Zusammenarbeit mit der Durchführungsstelle „Informationsgesellschaft M.A.E.“ sowie mit den zuständigen Ministerien für Nationale Wirtschaft und Finanzen, Entwicklung und digitale Verwaltung entwickelt und trug so zur ganzheitlichen Planung und reibungslosen Umsetzung bei.

In der neuen Fassung des Programms erweitert das Ministerium für Tourismus den Kreis der Begünstigten, verlängert die Laufzeit, unterstützt griechische Familien, stärkt Menschen mit Behinderung und kinderreiche Familien und gibt mehr Bürgern die Möglichkeit, Griechenland kennenzulernen.

„Unser Ziel ist ein inklusiverer, nachhaltigerer und gerechterer Tourismus. Ein Tourismus, der einen Mehrwert für die Wirtschaft, aber auch einen wesentlichen Nutzen für die Gesellschaft schafft“, sagte Tourismusministerin Olga Kefalogianni.

Veröffentlichung des gemeinsamen Ministerialbeschlusses

Das neue Programm soll in zwei getrennten Phasen umgesetzt werden. Die erste Phase beginnt in Kürze und endet am 30. Juni 2027, während die zweite Phase Anfang 2027 beginnt und am 31. Dezember 2027 endet. Eine Zwischenauslosung ist nicht vorgesehen, da die Begünstigten der zweiten Phase aus den Listen der nicht ausgelosten Teilnehmer der Auslosung der ersten Phase ausgewählt werden, da das Ziel darin besteht, einen kontinuierlichen Ablauf des Programms zu gewährleisten und die Wintersaison sowohl 2026 als auch 2027 im Rahmen der umfassenderen Strategie zur Förderung des Bergtourismus abzudecken. Die neue Struktur bietet mehr Flexibilität, eine verbesserte Mittelverwendung und die Möglichkeit einer breiteren Bürgerbeteiligung.

Das Programm beinhaltet eine klare Strategie zur Stärkung der Nebensaison (Oktober bis April) zu stärken, indem 70 % des verfügbaren Budgets auf diese Monate konzentriert werden. Damit wird die nationale Strategie zur Verlängerung der Tourismussaison in die Praxis umgesetzt und die lokale Wirtschaft das ganze Jahr über gestützt. In diesem Zusammenhang steht das Programm auch im Zusammenhang mit der umfassenderen Kampagne des Tourismusministeriums für „Berg-Griechenland“, und trägt zur Bekanntmachung und Stärkung weniger bekannter Bergreiseziele bei, mit dem Ziel einer ausgewogenen touristischen Entwicklung und einer Verteilung der Besucher auf das gesamte Staatsgebiet.

Darüber hinaus werden die Einkommenskriterien im Rahmen des Programms erheblich gelockert, sodass mehr Haushalte der Mittelschicht davon profitieren können. Konkret werden die Obergrenzen unter anderem von 19.000 € auf 21.000 € für Alleinstehende ohne Kinder und von 31.000 € auf 33.000 € für Verheiratete ohne Kinder angehoben, während für Familien mit mehreren Kindern die Obergrenzen erheblich angehoben werden und bis zu 58.000 € reichen, wodurch der Kreis der potenziellen Begünstigten deutlich erweitert wird.

Eine besonders wichtige Neuerung ist die Regelung für Menschen mit Behinderung, da im Rahmen des Programms erstmals Menschen mit Behinderung (≥67 %) sowie Familien mit Kindern mit Behinderung unabhängig von Einkommenskriterien die Möglichkeit zur Teilnahme, wodurch der gleichberechtigte Zugang zu Urlaub und der soziale Charakter der Tourismuspolitik gestärkt werden.

Darüber hinaus wird eine neue gezielte Förderung für kinderreiche Familien eingeführt, da ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 50 Euro für jedes Kind ab dem vierten Kind vorgesehen ist, wodurch kinderreiche Familien konkret unterstützt werden. Diese Regelung unterscheidet sich wesentlich vom Programm von 2025, bei dem sich der Zuschuss ausschließlich auf den Anspruchsberechtigten bezog und nicht entsprechend der Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder erhöht wurde.

Gleichzeitig wird die Nutzung der digitalen Karte als ausschließliches Mittel zur Inanspruchnahme des Zuschussbetrags beibehalten und verbessert, wobei die modernen digitalen Infrastrukturen des Staates über die Plattformen gov.gr und vouchers.gov.gr voll ausgeschöpft werden, wodurch Schnelligkeit, Transparenz und Komfort für die Bürger gewährleistet werden. Darüber hinaus verbessert das Programm die Zugänglichkeit für die Bürger durch die Möglichkeit, Anträge auch über die Bürgerdienstzentren (KEP) einzureichen, sowie durch die Unterstützung eines organisierten Helpdesks, wodurch die Teilnahme noch weiter erleichtert wird.

Die wesentlichen Merkmale der Förderung bleiben unverändert, mit Förderbeträgen zwischen 200 und 600 Euro, je nach Zeitraum und Begünstigtenkategorie, wobei das Auswahlverfahren im Rahmen einer elektronischen Auslosung erfolgt, um Transparenz und Chancengleichheit bei der Teilnahme zu gewährleisten.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Bekanntmachung die Unterzeichnung des entsprechenden Rechtsakts zum Programm „Tourismus für alle 2026–2027“ bekannt gegeben wird, während die Einreichung der Anträge im August dieses Jahres beginnen wird.

Nach Angaben des Ministeriums bestätigt das Programm „Tourismus für alle 2026–2027“ die strategische Entscheidung des Staates für einen inklusiven, nachhaltigen und für alle zugänglichen Tourismus bekräftigt, indem es die griechischen Familien stärkt, benachteiligte soziale Gruppen unterstützt und die Voraussetzungen für einen ganzjährigen Tourismus schafft, von dem jede Region des Landes profitiert.