
Die griechische Regierung hat einen umfassenden neuen Rechtsrahmen zur Regulierung der Nutzung von Elektrorollern vorgeschlagen, der strengere Vorschriften für Fahrer, Verleihunternehmen und Händler vorsieht, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Die Maßnahmen, die in einem derzeit zur öffentlichen Konsultation vorliegenden Gesetzentwurf enthalten sind, würden Fahrern unter 17 Jahren die Nutzung von Elektrorollern auf öffentlichen Straßen verbieten, eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorschreiben und strengere Strafen für gefährliche Verstöße einführen. Die Initiative zielt zudem darauf ab, den Schutz von Minderjährigen nach einer Reihe schwerer Unfälle mit Elektrorollern zu stärken.
Obwohl sich die Bestimmungen auf E-Scooter beziehen, wurden sie vom Ministerium für sozialen Zusammenhalt und Familie in einen Gesetzentwurf aufgenommen, um ihre Umsetzung zu beschleunigen.
„Verkehrssicherheit und der Schutz von Menschenleben haben oberste Priorität und sind nicht verhandelbar“, sagte der stellvertretende Verkehrsminister Giorgos Kotsiras und wies darauf hin, dass die jüngsten Unfälle mit E-Scootern Todesopfer gefordert hätten, darunter auch Kinder.
Wichtigste vorgeschlagene Änderungen

– Mindestalter von 17 Jahren: Das Fahren von Elektrorollern auf öffentlichen Straßen wäre für Personen unter 17 Jahren verboten, mit Ausnahme von Rollern, die für Menschen mit Behinderungen angepasst sind. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von 150 Euro.
– Höhere Geldstrafen für gefährliches Fahrverhalten: Die Strafe für das Fahren eines Elektrorollers auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von mehr als 50 Kilometern pro Stunde würde von 30 Euro auf 350 Euro erhöht.
– Identitäts- und Versicherungsnachweis: Fahrer müssten bei der Nutzung eines Elektrorollers sowohl einen gültigen Ausweis als auch einen Versicherungsnachweis mit sich führen.
– Versicherungspflicht: Besitzer von Elektrorollern wären verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das Fahren eines nicht versicherten Rollers würde mit einer Verwaltungsstrafe von 250 Euro geahndet.
– Verkaufs- und Vermietungsverbot an Minderjährige: Der Verkauf, die Vermietung oder die sonstige Bereitstellung von Elektrorollern an Personen unter 17 Jahren wäre verboten.
– Bußgelder für Unternehmen: Unternehmen, die Elektroroller an Personen unter 17 Jahren verkaufen, vermieten oder anderweitig zur Verfügung stellen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro rechnen.
Gesetzesentwurf zur öffentlichen Konsultation freigegeben
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Gesetzentwurfs, der Behindertenpolitik, wohnungspolitische Maßnahmen und weitere Bestimmungen umfasst und am 26. Juni zur öffentlichen Konsultation freigegeben wurde.
Die Konsultation läuft weiterhin über die OpenGov-Plattform der griechischen Regierung. ( nur in griechisch)



